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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spielraum Erlebnispädagogik

1. Buchung

Für die verbindliche Buchung zu einer Veranstaltung ist der schriftliche Vertrag notwendig. Es gelten ausschließlich die im Vertrag genannten Kosten und Leistungen. Die auftraggebende Person erkennt mit ihrer Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch die auftraggebende Person (Rücksendung einer Vertragskopie an Spielraum Erlebnispädagogik) gültig.

2. Zahlung

Der Rechnungsbetrag wird nach Beendigung der Veranstaltung fällig. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt die auftragegebende Person die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Seminarhauses an.

3. Kosten

Vertraglich vereinbarte Kosten fallen auch bei einer Minderung der geplanten Teilnehmendenzahl an. Eine Erhöhung / Verringerung der vertraglich festgelegten Gruppengröße muss Spielraum Erlebnispädagogik mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt werden. Änderungen der vertraglich vereinbarten Teilnehmendenzahl durch die auftraggebende Person müssen schriftlich erfolgen.

4. Rücktritt von der Veranstaltung

4.1 Rücktritt durch die auftraggebende Person oder Organisation

Der Rücktritt von einer verbindlich angemeldeten Veranstaltung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts kann Spielraum Erlebnispädagogik folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:

- Weniger als 10 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der Gruppengebühren / Einzelgebühren

- Weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung: 75% der Gruppengebühren / Einzelgebühren

- Weniger als 1 Woche vor der Veranstaltung: 100% der Gruppengebühren / Einzelgebühren

4.2 Sonderregelung für Veranstaltungen mit Schulklassen bis zum 31.12.2023

SUPER-FLEX: Aufgrund der aktuellen Situation ermöglichen wir Schulklassen bei Anreisen bis 31.12.2023 eine Sonderkündigungsfrist: Wir ermöglichen Ihnen bis Ende des Jahres 2023 eine kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor Anreise. In folgenden coronabedingten Fällen kann der Aufenthalt auch bis zum Anreisetag kostenfrei storniert werden: Bei bundesweiten Reiseverboten oder regionalem Lockdown am Ziel- oder Heimatort. Wenn der Ziel- oder Heimatort gemäß Bewertung des RKI als Risikogebiet gilt. Falls mindestens eine Person der Reisegruppe nachweislich an SARS-CoV-2 erkrankt ist oder die Klasse unter verordneter Quarantäne steht. Bei behördlich angeordneten Schulschließungen oder im Falle von Klassenfahrtsverboten durch das zuständige Ministerium/die zuständige Behörde. Persönliche Bedenken, individuelle Schulregelungen oder behördliche Empfehlungen begründen kein coronabedingtes, kostenfreies Rücktrittsrecht.

4.3 Rücktritt durch Spielraum Erlebnispädagogik

Spielraum Erlebnispädagogik ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

1. Mitarbeitende und/oder Honorarkräfte kurzfristig ausfallen.

2. Eine nicht vorhersehbare höhere Gewalt eintritt, welche die Veranstaltung unzumutbar erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet.

Bei 1. und 2. bemüht sich Spielraum Erlebnispädagogik um sofortigen Ersatz bzw. Alternativlösungen. Ist ein Abbruch notwendig, erfolgt die Erstattung der Kosten abzüglich der bis dahin erbrachten Aufwendungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

5. Prozessorientierung und Abweichung vom Programm

Mit der Buchung erhalten Sie in der Regel einen Programmvorschlag. Unser Programm orientiert sich immer an der aktuellen Gruppensituation und kann aus diesem Grund nicht zu 100% verbindlich im Voraus geplant werden. Somit kann durch das Auftreten unvorhersehbarer Umstände wie Gruppensituation, Fähigkeiten der Teilnehmenden, Wettereinflüsse etc., welche auch Einfluss auf die körperliche und seelische Gesundheit der Teilnehmenden haben können, seitens Spielraum Erlebnispädagogik vom vereinbarten Programm abgewichen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch der auftraggebenden Person , bzw. der Teilnehmenden auf Ersatz oder finanziellen Ausgleich.

6. Mitwirkungspflicht

Die auftraggebende Person muss zum Gelingen der Veranstaltung beitragen und eventuelle Beanstandungen den Mitarbeitenden vor Ort mitteilen. Ansprüche aus späteren Beanstandungen sind nicht möglich.

7. Schadensansprüche

Durch Teilnehmende verursachte Schäden an Sachen oder Personen sind generell und ausschließlich selbst bzw. durch die auftraggebende Person oder Organisation zu begleichen. Ersatzansprüche, auch von Dritten, können gegenüber Spielraum Erlebnispädagogik nicht geltend gemacht werden.

8. Teilnahmebedingungen

Die auftraggebende Person sichert zu, dass sie bzw. sämtliche Teilnehmende der Gruppe die für die ausgewählten Seminarbereiche, Aktivitäten notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen erfüllen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von den sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen. Über Krankheiten oder chronische Leiden der Teilnehmenden muss Spielraum Erlebnispädagogik vor dem Training informiert werden. Alle Outdooraktivitäten sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Aktivität wird eine umfangreiche Einführung vom zuständigen Mitarbeitenden gegeben. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Teilnehmenden entscheiden sich für das Mitmachen an einzelnen Aufgaben nach freiem Willen und unter Kenntnis des Verletzungsrisikos.

Die Teilnehmenden müssen den Sicherheitsanweisungen des Personals Folge leisten. Die Mitarbeitenden sind berechtigt, Teilnehmende, die gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spielraum Erlebnispädagogik verstoßen, insbesondere gegen Sicherheitsbestimmungen, von der Veranstaltung auszuschließen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.

9. Nutzungsrechte & Geheimhaltung


Die von Spielraum Erlebnispädagogik angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen, sowie Inhalte von Skripten und anderen schriftlichen und mündlichen Lehrinhalten sind geistiges Eigentum von Spielraum Erlebnispädagogik und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht genutzt, gelehrt, umgesetzt oder vervielfältigt werden. Die Firma Spielraum Erlebnispädagogik verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Informationen, die ihren Mitarbeitenden im Rahmen der Ausführung eines Auftrages bekannt geworden sind.

10. Foto- und Videomaterial

Fotos und Videos von Teilnehmenden während der Veranstaltung können von Spielraum Erlebnispädagogik nach Rückfrage für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Schäden und Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Spielraum Erlebnispädagogik und deren Mitarbeitenden, wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen die Teilnehmenden / Erziehungsberechtigten diesem Haftungsausschluss zu. Verletzungen und Schäden sind den zuständigen Mitarbeitenden unverzüglich zu melden. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden wird seitens Spielraum Erlebnispädagogik keine Haftung übernommen. Falls auftraggebende Person oder Teilnehmende die Anweisungen der Mitarbeitenden von Spielraum, die Regelungen der AGB, die Programminformationen oder mündliche Vereinbarungen missachten, bestehen keinerlei Regressansprüche an Spielraum Erlebnispädagogik.

12. Informationspflicht zur Versicherung

Gemäß der Dienstleistungsinformationsverordnung informieren wir darüber, dass Spielraum Erlebnispädagogik weltweit für alle Programminhalte betriebshaftpflichversichert ist bei der R+V Allgemeine Versicherung, John-F.-Kennedy-Str. 1, 65189 Wiesbaden.

13. Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich Zulässige zu ersetzen, die der Unwirksamen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Kiel / Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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